In der Antwort auf unsere Fragen bestätigt die EU-Kommission, dass es keine Ausnahmeregelung bei den Fütterungsintervallen für Tiere gibt, die auf RORO-Schiffen (roll-on-roll-off; bei diesem Transportsystem fahren die LKW auf das Schiff, die Tiere werden nicht entladen) transportiert werden. Tiere, die auf Fahrten einschließlich RORO unterwegs sind, müssen mit der gleichen Häufigkeit gefüttert werden wie solche, die ausschließlich auf der Straße transportiert werden. Das bedeutet, dass die Fahrten von nicht abgesetzten Kälbern, die auf LKWs von Höfen in Irland zu irischen Häfen und von dort per Schiff nach Cherbourg in Frankreich gebracht werden, tatsächlich illegal sind. Diese Kälber sind von Tür zu Tür insgesamt 23 bis zu 29 Stunden ohne Fütterung unterwegs, während das EU-Gesetz eine Fütterung von nicht abgesetzten Kälbern nach maximal 18 Stunden vorsieht.
Die EU bestätigt, dass sich die Ausnahme in Punkt 1.7 (a) der EC 1/2005 speziell nur auf Fahrzeiten und Ruhezeiten bezieht und die Anforderungen 1.3 und 1.4, solche wie Tränk- und Fütterungsintervalle, weiterhin für den Seetransport gelten müssen. Punkt 1.7 (b) bezieht sich nur auf Fahrzeiten und Ruhezeiten, ohne dass die Bedeutung von Punkt 1.7 (A) in Bezug auf Tränk- und Fütterungsintervalle geändert werden.
Anders als abgesetzte Tiere, die technisch gesehen an Bord des Transporters gefüttert werden können, in dem man Heu in das Fahrzeug legt, können nicht abgesetzte Tiere noch kein Futter fressen und sind angewiesen auf Milch oder Milchersatz, um die Versorgung zu erhalten, die sie brauchen und sich satt zu fühlen. Weil dies an Bord eines LKWs nicht möglich ist und auch bei keinem der Transporter erfolgte, können nicht abgesetzte Kälber (und andere nicht abgesetzte Tiere und Lämmer) niemals länger als insgesamt 18 Stunden an Bord eines Transporters bleiben.
Im Grunde ist es schon illegal, wenn man sie länger als 9 Stunden im Transporter lässt, weil das Gesetz vorschreibt, dass nicht abgesetzte Tiere nach 9 Stunden ihre erste Pause zum Wassertrinken erhalten müssen und wenn nötig auch gefüttert werden.
Auch wenn die LKWs über ein Wassersystem verfügen, so ist bekannt, dass noch nicht alle abgesetzten Kälber wissen, wie man die Tränken benutzen. Auf alle Fälle können sie während dieser ersten Rast nicht mit Milch oder Milchersatz versorgt werden, obwohl es verpflichtend ist.