Die EU-Schlachtverordnung erfordert in Mittel- und Großschlachthöfen einen Tierschutzbeauftragten, der verantwortlich ist für das Tierwohl und der immer über die letzten Entwicklungen auf diesem Gebiet informiert ist. Deshalb soll dieser Beauftragte einen Kurs zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragten besuchen.
Wir wussten bis jetzt nicht was man in diesem Kurs lehrte und welche Sachkenntnisse der Beauftragte hat. Jetzt wo wir das alles wissen, können wir uns so viel wie möglich auf die Unterstützung der Verantwortlichen für das Tierwohl konzentrieren.

Der ausführliche und interaktive Kurs lehrte uns so viel wie möglich die Einzelheiten im Bereich der Sicherstellung des Tierwohls. Ihr Wohlbefinden vor der Schlachtung sowie der technische Aspekt wurden ausführlich diskutiert einschließlich der Betäubung der Tiere, der unterschiedlichen Geräte und wie man die Tiere bewusstlos macht in dem man CO2 benutzt.
Wir sind der Universität Bristol und dem Dozenten Andy sehr dankbar dafür, dass sie durch diesen Kurs unsere Kenntnisse ergänzt und erweitert haben.