Europäische Tiertransportunternehmen wurden aufgefordert die europäische Tierschutztransportverordnung (EG 1/2005) einzuhalten, auch wenn sie außerhalb Europas operieren – das wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union am 23. April 2015 festgelegt.
Diese Entscheidung wurde getroffen als deutsche Veterinärbehörden sich geweigert hatten einen Transport abzufertigen, der ins 700 Kilometer entfernte Usbekistan gehen sollte. Der Transportplan hatte für die 7000 Kilometer-Fahrt keine Ruhepausen bzw. Entladeorte im außereuropäischen Raum geplant. Das hätte bedeutet, dass die Tiere 146 Stunden ohne Pause und ohne adäquate Versorgung transportiert worden wären.
Das Gericht informierte die deutschen Behörden, dass Transporte in Nicht-EU Staaten, abgelehnt werden können, wenn sie die Anforderungen der EG 1/2005 nicht erfüllen. Das Gericht legte weiterhin fest, dass die Transportverordnung zweifelsohne auch für den Transportbereich außerhalb der EU gültig ist.
Eyes on Animals ist sehr zufrieden mit dem Urteil des Gerichtshofs und reichte daraufhin Beschwerden an folgende Stellen ein: Die Niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit – NVWA) sowie an Behörden anderer Mitgliedstaaten, die dem Export von „Nutztieren“ in Drittländer zustimmen, obwohl die Richtlinien (Versorgung, Ruhezeiten, Entladung…) nach Verlassen der EU nicht eingehalten werden können. Die NVWA hatte bisher damit argumentiert, dass man wenig machen könne, da die Transportbestimmungen außerhalb der EU nicht mehr gültig seien. EoA hat dem stets widersprochen, was nun auch durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt wurde.
Wir gratulieren den deutschen Behörden, die den Mut hatten darauf zu bestehen, dass das Ziel der EG 1/2005 darin besteht, die Tiere auf ihrem gesamten Transport zu schützen. Wir wünschten uns, dass auch andere Behörden so souverän und zuversichtlich agieren würden.
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