Gegen 9 Uhr morgens kontrollierte Eyes on Animals einen Geflügeltransporter, der an der Autobahn A6 geparkt war, da der Fahrer früh auf dem Weg zum Schlachthof Storteboom in Kornhorn war. Im Inneren des Lastwagens sahen wir mehrere Masthähnchen mit stark deformierten Beinen. Sie waren kaum in der Lage zu stehen oder zu gehen. Sehen Sie hier ein Video >> Die Tatsache, dass wir Masthähnchen in diesem Zustand gefunden haben, ist leider keine Ausnahme. Bei Inspektionen von Masthähnchentransporten finden wir regelmäßig Tiere, die unter diesen schrecklichen Missbildungen leiden. Klicken Sie hier für Bilder von früheren Inspektionen >>
Missbildungen sind oft das Ergebnis einer Zuchtselektion, die auf schnelles Wachstum ausgerichtet ist (von 40 Gramm auf über 2 Kilo in nur 6 Wochen). Neben der Genetik können auch das Management, das Klima, die Bodenbeschaffenheit und das Futter einen Einfluss haben. Deformierungen und andere Beinanomalien sind bekanntermaßen schmerzhaft.
Wir sahen auch mehrere Masthähnchen, die unter Kältestress litten (aufgeplustertes Gefieder und Zittern). Sie waren nass und daher nicht in der Lage, dem schlechten Wetter zu trotzen. Auch der Bodenbelag war nass, was die Beweglichkeit der Hähnchen beeinträchtigte. Es ist möglich, dass die Hähnchen durch den Regen nass waren, aber auch durch eine nasse Einstreu im Stall, in dem sie untergebracht waren.
Laut Gesetz dürfen Tiere, die nicht (ohne Schmerzen) laufen können, nicht transportiert werden (1). Die Tiere sollten auch vor schlechtem Wetter geschützt werden (2). Für Vögel gibt es keine Ausnahme. Wir haben daher die NVWA und Storteboom um eine Klarstellung und ihr Protokoll in dieser Angelegenheit gebeten.
(1)
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates, Anhang I, Kapitel I, 2
Verletzte, schwache und kranke Tiere dürfen NICHT transportiert werden, insbesondere in den folgenden Fällen: a) wenn die Tiere nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft oder ohne Hilfe zu stehen.
(2)
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates, Anhang I, Kapitel II, 1.1
Die Behältnisse und ihre Ausstattung müssen so konzipiert, gebaut, gewartet und betrieben werden, dass: (b) die Tiere vor Witterungseinflüssen, extremen Temperaturen und nachteiligen Klimaveränderungen zu schützen;