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Die türkischen Grenzveterinäre setzen seit dem 20.03.2013 die Verordnung (EU) 1/2005 um und kontrollieren auch die Fahrtenbücher der Tiertransporte. Während in den vergangenen Jahren die Verordnung 1/2005 bei der Abfertigung an der türkischen Grenze keine Rolle spielte, werden seit gestern die Fahrtenbücher im Hinblick auf die maximal erlaubten Transportzeiten der Tiere überprüft. Die türkischen Behörden lassen jetzt keinen Tiertransporter mehr in die Türkei einfahren, der nicht eine 24 stündige Versorgungspause an einer der EU-Kontrollstellen eingelegt hat. Hier müssen die Tiere für 24 Stunden entladen und mit Futter und Wasser versorgt werden. Das Vorgehen steht im Zusammenhang mit der Anwendung der Verordnung (EU) 1/2005 und dem Fehlen von geeigneten Versorgungsmöglichkeiten in der Türkei. In den Gesprächen, die Eyes on Animals und Tierschutzbund Zürich/ Animal Welfare Foundation mit den türkischen Behörden führten, verwiesen diese immer wieder auf die in 2013 beginnende Umsetzung der EU Verordnung zum Tiertransport. Wir freuen uns, dass die türkischen Behörden ihr Versprechen gehalten haben. |