Heute kontrolliert unser Team einen Schweinetransporter der an einer polnischen Autobahntankstelle parkt. Ladedichte und Kopffreiheit entsprechen den EU-Vorgaben. Jedoch gibt es auf dem oberen Deck keine Trennwand. Bei der Kontrolle hören wir ein leises Wimmern aus dem Transporter. Nach genauerem Hinsehen finden wir ein Schwein mit einer extrem großen Geschwulst am Bauch. Die Ursache ist vermutlich ein unbehandelter Nabelbruch. Der Fahrer sagt uns, dass das Schwein selbständig auf den Transporter ging und er es daher noch für transportfähig hielt. Wir sind allerdings der Meinung, dass ein Tier mit so einer Behinderung nicht transportiert werden darf und der Transport daher gegen die EU-Verordnung verstößt. Tiere mit Behinderungen sind extremer Belastung und Verletzungsrisiken ausgesetzt. Der Züchter hätte dieses Tier schon viel früher behandeln lassen oder euthanasieren müssen. Wir finden noch ein weiteres Schwein mit einem 20 cm großen Mastdarmvorfall. Auch dieses Tier hätte rechtzeitig behandelt werden müssen und nicht auf dem Transporter sein dürfen.
Unser Team ruft die Polnische Autobahnpolizei (Katowice WITD). Aber leider kann diese den Transporter, der sich schon auf den Weg zum Schlachthaus gemacht hat, nicht mehr rechtzeitig stoppen. Den vollständigen Kontrollbericht inklusive Fotos senden wir an das zuständige Veterinäramt, damit dieses wegen des Vorfalls Kontakt mit dem Schlachthaustierarzt aufnimmt. Zudem haben wir einen Antrag auf Untersuchung des Zuchtbetriebes gestellt, da wir weitere vernachlässigte Tiere auf diesem Betrieb vermuten. Wir werden wegen diesem Fall mit der polnischen Behörde in Kontakt bleiben.